Aufzugswärter
Einfache rechtssichere Dokumentation von Betreiberpflichten
Mit Einführung von Notrufsystemen in Aufzügen, die auf eine ständig besetzte Notrufleitzentrale aufgeschaltet sind, entfiel die Verpflichtung, dass ein sogenannter Aufzugswärter rund um die Uhr verfügbar sein musste, der im Notfall eingeschlossene Personen aus dem Aufzug befreien konnte.
Dadurch dachten viele, dass ein Aufzugswärter insgesamt nicht mehr notwendig sein würde. Das ist aber nicht der Fall, denn die Befreiung eingeschlossener Personen war nur ein Aufgabenbereich, den diese Person abzudecken hatte. Eine andere Aufgabenstellung des Aufzugswärters ist die regelmäßige Kontrolle der Anlage auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktion.
Allerdings ist heute nicht mehr von einem Aufzugswärter die Rede. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nennt diese Funktion nun „Inaugenscheinnahme“ (§ 4 Absatz 5). Insofern gehört die regelmäßige Sichtkontrolle zu den Grundpflichten des Betreibers einer Aufzugsanlage (Betreiberpflichten).
Präzisiert wird diese Funktion in der TRBS 3121 (Technische Regel für Betriebssicherheit). Diese stellt sozusagen eine Art Ausführungsbestimmung für die Verordnung dar. In § 3 Absatz 4 der TRBS 3121 wird ausgeführt, wie diese Inaugenscheinnahme durchzuführen ist.
Diese Sichtkontrolle soll gewährleisten, dass an der Aufzugsanlage zwischen den pflichtgemäßen Wartungsterminen, die ja in der Regel nur alle drei bis vier Monate stattfinden, keine Mängel an der Anlage auftreten, die eine Gefährdung für die Verwender mit sich bringen.
Wichtig: Rechtssicherer Nachweis erforderlich!
Für den Nachweis, dass man auch in dieser Hinsicht seinen Betreiberpflichten nachgekommen ist, ist es erforderlich, die Durchführung der Sichtkontrollen angemessen und rechtssicher zu dokumentieren. Die Dokumentation, die Sie mit unserer AVEWA Aufzugswärter-Dokumentation durchführen, garantiert Ihnen eine gerichtsverwertbare Beweisführung. Ein Dokumentationsmittel, das man nachträglich manipulieren kann (z.B. handschriftliche Aufzeichnungen) werden vor Gericht kaum als Nachweis anerkannt werden.
Die auf einer App basierende AVEWA® Aufzugswärter-Dokumentation ist das Werkzeug, das Ihnen die Durchführung und die Dokumentation wesentlich erleichtert.
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